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Ach dieser Bürokram immer und immer wieder,  haufenweise Papier....uff, wo soll ich nur anfangen?!
Jetzt kommt das noch dazu "DAMI NOMOL", ich lass es und verschiebe es auf ein andermal.

Ja, der "Papierkram" nimmt nicht ab - damit kennt sich Bud Perfecto aus.

Was muss ich überhaupt wie lange aufbewahren?
Die Aufbewahrungspflicht hängt von der Art der Unterlagen ab.

Bin ich dazu verpflichtet?
Ja, dies ist im ZGB und OR festgehalten.

Warum ist dies so?
Da Sie gegenüber den verschiedenen Ämtern und Stellen eine
Editionspflicht haben - obwohl dieser Artikel im OR aufgehoben wurde.
(Anmerkung Editionspflicht OR Artikel 963 wurde aufgehoben - unter diesem Artikel wird die Konzernrechnung erläutert)

Wo fange ich an?
Nehmen Sie kontakt mit mir auf. Ich sehe mir dies vor Ort an und bespreche die
Vorgehensweise mit Ihnen. Geben Sie mir grünes Licht, werde ich die Unterlagen
durchgehen, aussortieren und neu strukturieren. Die geeigneten Mittel dazu sind
entweder bei Ihnen schon vorhanden oder werden durch mich organisiert.
Nach wunsch auch mit visuellen Handbüchern auf Ihre Unterlagen zugeschnitten.

Tabula rasa zu einem vorher vereinbarten Pauschalpreis.


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