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Nach der Ausbildungszeit mit Anschluss BVG

Dienstleistungen > Privatpersonen > Säule 3a
Sobald das 24. Altersjahr vollendet ist und der Jahreslohn mindestens *CHF 21'510.00 beträgt,
wird der Arbeitnehmer an die berufliche Vorsorge angeschlossen. Das Sparen für die Vorsorge
in der zweiten Säule wird angehäuft.

Geschieht die Anmeldung automatisch?
Nein. Ihr Arbeitgeber, bzw. die Personalabteilung, muss Sie bei der BVG anmelden.

Kann ich dies kontrollieren?
Ja. Sie erhalten nach der Anmeldung von der BVG, Ihren Pensionskassenausweis.
Darauf ist ersichtlich welcher Jahreslohn versichert ist, was Ihr monatlicher Abzug ist und
wie viel von der vorherigen BVG-Stelle -bei Stellenwechsel ausserhalb der Firma- auf Ihrem
BVG-Konto gutgeschrieben wurde.

War's das?
Nein. Sie erhalten mindestens jedes Jahr einen Auszug von der BVG. Dies ist meistens anfangs
Jahres der Fall, nach dem der Arbeitgeber zuvor die Lohnangaben für's neue Jahr deklariert hat.
Auf dem Ausweis ist jeweils auch ersichtlich um welchen Betrag Sie sich zusätzlich in die BVG
einkaufen können - dies ist steuerlich abziehbar.

Gibt es auch unter dem Jahr Anpassungen?
Ja. Sollten Sie Ihr Arbeitspensum erhöhen, reduzieren, werden in eine höhere Position befördert,
welche evtl. eine Lohnerhöhung nach sich zieht, muss dies der BVG gemeldet werden. Diese erstellt
Ihnen den neuen BVG-Ausweis, auf welchem der neue BVG-Abzugsbetrag ersichtlich ist.

Wozu benötige ich diesen Beleg noch?
Dieser Beleg bildet ein grosses Puzzelteil für eine weitere Anzahl von Berechnungen.
Wie sind Sie abgedeckt bei Invalitität, Todesfall, Alter, was sind Lücken welche zur absichern
meiner Familie zu decken sind. Teils wird der Auszug auch bei Banken verlangt, bei einem Hauskauf.
Die Aufzählung ist nicht abschliessend.

*Die Eintrittsschwelle beträgt im 2021 CHF 21'510.00


Luise Schnell, Geburtsdatum 01.01.1971
ist gelernter Damenschneiderin.
Jetztige Ausbildung ist Bekleidungsgestalterin EFZ.

Sie ist 50 Jahre alt und hat zu Ihrem Geburstag,
gleich auf das neue Jahr angestossen.
Sie erhält einen Nettolohn von CHF 19'999.00.

Sie kann somit den Höchtbetrag von CHF 6'883.00
in die Säule 3a einzahlen.


Max Fleissig, Geburtsdatum 31.12.1995
ist als Schweisser tätig.

Er ist 24 Jahre alt und feiert kurz vor Silvester
seinen 25. Geburtstag. Er erhält dieses Jahr
einen Nettolohn von CHF 63'000.00

Er kann somit den Höchtbetrag von CHF 6'883.00
in die Säule 3a einzahlen.



Fragen Sie sich jetzt, "ist Luise überhaupt an die 2. Säule, sprich der BVG angeschlossen?"
Ja, sie ist. Ihr Bruttolohn ist über CHF 21'510.00. Der Mindestbetrag für die Eintrittschwelle wird Brutto
gemeldet. Nach den Sozialsversicherungsabzügen bleibt der Nettolohn übrig.

Und genau jetzt bemerken Sie den Unterschied!
Haben wir eine Person mit dem Alter von 20 Jahren, die noch keiner BVG-Altersparen angeschlossen ist,
kann nur der Betrag von 20% von Nettolohn einbezahlt werden.

Sie erinnern sich? Nein?
Keine Problem. Pro Jahr können Personen, welche einer BVG angeschlossen sind höchstens CHF 6'883.00
einzahlen. Personen welche keiner BVG angeschlossen sind können 20% von ihrem Nettoeinkommen ein-
zahlen, jedoch höchstens CHF 34'416.00

Richtig.
Somit hätte Max Fleissig mit dem Alter von 23 Jahren bei einem Lohn von CHF 63'000.00 einen Betrag
von CHF 12'600.00 in die Säule 3a einzahlen können.

Aktualisiert am 01.01.2021
Quelle: Bei den Bilder handelt es sich um Agenturbilder. Die Namen der nicht
in Wirklichkeit existierenden Personen sind frei erfunden.

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