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Coronavirus

Neuigkeiten
Für einige Unternehmen/Branchen wird sich dies sehr stark auswirken.

Nicht jedes Unternehmen kann im Homeoffice arbeiten,
wie Restaurant- und Barbetrieb oder Physiotherapeuten -
dies nur eine kurze unvollständige Aufzählung.

Bei einer verordneten Schliessung oder Arbeitsausfall aus wirtschaftlichen
Gründen, müssen die Personalkosten weiter beglichen werden -
Beachten Sie die Arbeits-Verträge und das Arbeitsgesetz.

Der Bund hat um Kündigungen vorzubeugen eine möglichst schnelle
Bearbeitung der Anträge, an der Pressekonfernz vom 13. März 2020,
ausgesprochen.

Dies federt aber nur einen Teil der Kosten ab. Mietzinsen, Energiekosten,
Versicherungen, etc., um den Betrieb aufrecht zu halten, bleiben bestehen.

Da die wenigsten eine Epidemieverscherung aufweisen, müssen
Abklärungen mit den Banken, Möglichkeiten von Privatdarlehen etc.
eruiert werden.
Dazu: Spezialregime Bürgschaftswesen scrollen Sie weiter nach unten
        auf "Merkblatt Spezialregime-Bürgschaftswesen". Unterstüztung von
        KMU in Liquiditätsschwierigkeiten wegen Coronavirus.

Bemerkung zur Kurzarbeit: Das Formular ist bei dem zuständigen Kanton
einzureichen. Die Vorperiode muss nachgewiesen werden, Stunden sprich
Rapporte über die bedingten wirtschaftlichen/saisonalen Ausfallstunden
müssen eingereicht werden. Damit ein Entscheid getroffen wird.
Eintrag vom 15.03.2020

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